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Kündigungsvormerkungen sind keine Kündigungen

Faire Verbraucherverträge

Bei den Telekommunikationsanbietern ist es inzwischen modern geworden, kündigungswillige Kunden mit der Möglichkeit zur „Vormerkung einer Kündigung“ zu locken. Doch vorsichtig sein, denn eine wirksame Kündigung wird damit nicht ausgelöst.

Was ist eine Kündigungsvormerkung?

Aber erst mal geklärt – was ist eine Kündigungsvormerkung? Eine Kündigungsvormerkung wird als Service der Diensteanbieter verkauft, der einen Kunden bei einem Kündigungswunsch rechtzeitig vor Vertragsende daran erinnern soll. Ergänzend wird teilweise zusätzlich angeboten, dass damit alle notwendigen Vertragsdaten für eine Kündigung beisammen seien und für einen gewissen Zeitraum sogar telefonisch gekündigt werden kann. Denn vielfach sind in den AGBs der Diensteanbieter Kündigungen in Schriftform vorgeschrieben. Es ist dann also mindestens noch eine weitere Aktion des Kunden erforderlich.

Die Diensteanbieter sind zu Menschenfreunden geworden – oder nicht?

Doch warum wird dieser „Service“ angeboten? Sicherlich nicht, weil die Diensteanbieter zu neuen Menschenfreunden geworden sind. Es wird dabei vielmehr versucht die Kunden vor Vertragsende doch noch von einer Vertragsverlängerung zu überzeugen. Häufig werden dafür spezielle Treueangebote zu Sonderpreisen geschnürt, die einem dann angeboten werden. Und eine nicht öffentlich nicht ausgesprochene, aber hinter verschlossenen Türen sicherlich geschürte Hoffnung ist, dass der Kunde gar nicht merkt, dass seine Kündigungsfrist verstreicht und sich der Vertrag dann automatisch verlängert. Vielleicht zu noch schlechteren Konditionen, da bei Laufzeitverträgen nicht selten für die ersten 24 Monate Sonderpreise gewährt werden, die ab dem 25. Monat wegfallen.

Gefahren einer Vormerkung

Nirgendwo steht bei, mit welchem Vorlauf der Kunde an seine Kündigung erinnert wird. Und das kann zum Problem werden, wenn nur wenige Tage vor Verstreichen der Kündigungsfrist erinnert wird – denn gekündigt ist der Vertrag ja immer noch nicht. Wenn dann nicht schnell gehandelt wird flattert plötzlich die Information über die Vertragsverlängerung ins Haus. Dumm gelaufen – für den Kunden. Hinzu kommt, dass bei einer mündlichen Kündigung am Telefon die Kündigung auch wirklich akzeptiert, angenommen und ins System eingetragen werden muss. Macht der Servicemitarbeiter am Telefon dass nicht, so muss der Kunde beweisen, dass er rechtzeitig gekündigt hat. Was bei einer mündlichen Kündigung schwer möglich ist. Obgleich man dieses Vorgehen nicht der gesamten Callcenter-Branche unterstellen sollte, hat es genau solche Fälle in der Vergangenheit schon gegeben. Bei einer kurzen Recherche zu diesem Thema bin ich auf Fälle bei o2 gestoßen:

o2: Kündigungsvormerung telefonisch bestätigt und ignoriert

Daher richtig kündigen

Um nicht in diese bewusst aufgestellten Stolperfallen zu treten lautet die Empfehlung daher: Richtig kündigen! In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) steht, wie eine Kündigung vorgenommen werden kann. Generell kann man aber per E-Mail, Fax oder ganz gewöhnlicher Post kündigen. Wenn ihr eindeutig reinschreibt, dass ihr zum nächstmöglichen Termin kündigen wollt, dann ist die Sache klar und ihr kommt zum Vertragsende raus aus dem Vertrag. Allerdings ist es wichtig auf die Fristen zu achten. In der Regel ist man mit drei Monaten im Voraus auf der sicheren Seite. Manche Anbieter sind aber kulanter und haben Kündigungsfristen von 6 oder 4 Wochen. Wann eure Kündigungsfrist abläuft könnt ihr in euren Vertragsunterlagen finden. Schaut auch mal in euren Online-Service-Portalen der Anbieter nach. Bei manchen Anbietern stehen die Infos auch in Rechnungen.

Aber die besseren Angebote?

Keine Bange, wenn ihr nun denkt, dass euch die möglichen Vertragsangebote mit besseren oder günstigeren Leistungen durch die Lappen gehen, wenn ihr eure Kündigung nicht vormerkt. Denn die Anbieter kontaktieren euch so oder so und wollen euch weiterhin als Kunden behalten. Auch bei einer richtigen Kündigung könnt ihr davon ausgehen irgendwann vor Ende der Vertragslaufzeit von einer „Kundenrückgewinnungsabteilung“ angerufen zu werden. Mit dem Unterschied, dass ihr bei einem gekündigten Vertrag auf der sicheren Seite seid, wenn ihr doch den Anbieter wechseln möchtet. Schaut euch auf jeden Fall mal nach aktuellen Angeboten um. Da der Markt in der Telekommunikationsbranche ein Verdrängungsmarkt ist, wetteifern die Anbieter regelmäßig mit irgendwelchen Aktionen um die Kunden des Wettbewerbs. Oder werft mal einen Blick in die Vergleichsrechner. Oftmals findet man auch so ein günstiges, neues Angebot.

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